Fachanwalt für Arbeitsrecht Wiesbaden
Im deutschen Arbeitsrecht sind alle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geregelt. Inhaltlich unterscheidet man im Arbeitsrecht zwischen Individualarbeitsrecht und Kollektivarbeitsrecht.
- Das Individualarbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber, beispielsweise durch Festlegung der Arbeitszeit oder hinsichtlich eines Kündigungsschutzes.
- Das Kollektivarbeitsrecht hingegen regelt das Verhältnis mehrerer Arbeitnehmer als Kollektiv (z.B. Betriebsräte oder Gewerkschaften) zu einem oder mehreren Arbeitgebern (Arbeitgeberverbände). Dies geschieht beispielsweise durch Tarifverträge.
Auf allen Gebieten des Arbeitsrechts werden Sie von Frau Rechtsanwältin Krull, Fachanwältin für Arbeitsrecht, betreut. Diese Zusatzqualifikation ermöglicht es der Kanzlei KRULL & NEUDAM Rechtsanwälte, Wiesbaden und München, Sie auf dem komplexen und sich ständig wandelnden Gebiet des Arbeitsrechts umfassend, kompetent und aktuell informiert zu beraten.
Dabei beraten und vertreten wir sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber, Vorstände und Geschäftsführer an unseren Standorten in Wiesbaden und München sowie bundesweit.
Typische Bereiche mit Beratungs- und Regelungsbedarf im Arbeitsrecht
Die meisten Rechtsfragen treten dabei im Zusammenhang mit Vertragsgestaltungen oder Vertragsabschlüssen, Abfindungen, Kündigungen sowie der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses oder Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen auf. Aber auch die Thematik des Mobbings wird sowohl von Seiten des Arbeitgebers, als auch des Arbeitnehmers immer häufiger zum Gegenstand der Rechtsberatung im Arbeitsrecht. Gleiches gilt für Benachteiligungen im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG). Wir unterstützen Sie tatkräftig.
Fachanwältin für Arbeitsrecht Birgit Krull ist spezialisiert auf folgende Schwerpunkte:
- Abfindungsverhandlungen
- Abmahnungen
- Altersteilzeit
- Arbeitszeugnisse
- Aufhebungsverträge und Abwicklungsverträge
- Befristungen und Entfristungen
- Betriebsübergänge
- Elternzeit und Mutterschutz
- Gehaltsklagen
- Gestaltung von Arbeitsverträgen, Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen
- Gestaltungsberatung bei Betriebsübergängen, Betriebsänderungen und Rationalisierungen
- Gestaltungsberatung im Mitbestimmungs- und Tarifvertragsrecht
- Kündigungsfristen und Kündigungsschutzklagen, Vorbereitung und/oder Abwehr von Kündigungen
- Überstundenregelungen
- Urlaubsansprüche und Urlaubsabgeltungsansprüche
- Schadensersatz
- Schmerzensgeld
- Verhandlung von Betriebsvereinbarungen und Sozialplänen
- Versetzung oder Aufgabenentzug
- Verschwiegenheitspflichten
Darüber hinaus bieten wir Ihnen auch zu allen anderen auftretenden rechtlichen Fragen bezüglich des Arbeitsrechts eine eingehende Beratung.
Beratung und Vertretung für Arbeitgeber
Unsere Kanzlei berät und vertritt Arbeitgeber, leitende Angestellte, Geschäftsführer, Manager und Betriebsräte in allen arbeitsrechtlichen Angelegenheiten. Dabei können wir ausschließlich beratend für Sie tätig sein und nur im Hintergrund agieren, oder uns aktiv bei Verhandlungen und Verfahren für Sie einsetzen und Sie vertreten.
Im Zusammenhang mit der Begründung, der Durchführung und der Beendigung von Arbeitsverhältnissen gibt es zahllose Bereiche, bei denen die fundierte Beratung und Unterstützung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht beansprucht werden sollte. Dazu zählen unter anderem Themen wie Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen, Kündigungen, Abfindungen und Arbeitszeugnisse, aber auch Fremdpersonaleinsatz beziehungsweise Arbeitnehmerüberlassung oder Einholung der Zustimmung des Integrationsamtes.
Wir unterstützen Arbeitgeber daher bei der Vorbereitung und Formulierung von Arbeitsverträgen, Betriebs- und Mitarbeitervereinbarungen, Kündigungen u.v.m. Bei rechtlichen Problemen übernehmen wir in Ihrem Namen die Korrespondenz und die Verhandlungen mit der Gegenseite.
Des Weiteren übernehmen wir Ihre Vertretung vor Gericht. Je nachdem, ob Sie als Kläger oder als Beklagter an uns herantreten, übernehmen wir die Durchsetzung oder Abwehr der Ansprüche vor Gericht und kümmern uns um organisatorische Einzelheiten sowie eine optimale Strategieplanung für den vorliegenden Fall.
Auf Arbeitgeberseite besteht mitunter das Interesse, Konflikte oder Probleme mit einem Mitarbeiter durch eine arbeitsrechtliche Maßnahme zu lösen. Hierbei ist es unser Bestreben, unsere Mandanten die bestmögliche Lösung zu finden und durchzusetzen.
Vertretung von Handwerksunternehmen und Bauunternehmern
Frau Rechtsanwältin Krull von KRULL & NEUDAM Rechtsanwälte, Wiesbaden und München vertritt betroffene Handwerksunternehmen bzw. Bauunternehmer vor dem Arbeitsgericht in Verfahren gegen die SOKA-Bau (Sozialkasse der Bauwirtschaft) und die ULAK (Urlaubsausgleichskasse).
Beratung und Vertretung für Arbeitnehmer
Allgemein kennen Arbeitnehmer ihre Rechte zu ungenügend und stecken oft mehr ein, als sie rechtlich müssten. Häufig bestehen auf Arbeitnehmerseite größere Hemmungen, rechtlichen Beistand bei einem Rechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht zu suchen als auf Arbeitgeberseite. In der Folge werden Arbeitnehmer nur ungenügend oder überhaupt nicht über ihre Rechtslage aufgeklärt und verschenken gerichtlich durchsetzbare Rechtsansprüche an Arbeitgeber.
Das Arbeitsrecht zeichnet sich unter anderem durch die Besonderheit aus, dass einem Mandanten auf Arbeitnehmerseite unter Umständen mit der gerichtlichen Durchsetzung seiner Rechte nicht vollends bzw. nur kurzfristig geholfen ist. Deshalb streben unsere Rechtsanwälte praktikable Lösungen an, welche die berufliche Zukunft und Entwicklungsmöglichkeiten des Mandanten positiv beeinflussen können.
Als Arbeitnehmer betreuen wir Sie beispielsweise, wenn Sie eine Kündigung erhalten haben. Wir überprüfen Ihre Kündigung auf Rechtmäßigkeit und bereiten gegebenenfalls eine Kündigungsschutzklage für Sie vor. Vor Gericht vertreten wir Sie mit dem Ziel, einen Anspruch auf Wiedereinstellung zu erhalten oder zumindest eine angemessen hohe Abfindung zu vereinbaren. Zusätzlich können wir dafür sorgen, dass der Abfindungsvertrag möglichst so geschlossen wird, dass sich daraus keine sozialversicherungsrechtlichen Nachteile - im Hinblick auf einen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II - für Sie als Arbeitnehmer ergeben.
Wir raten außerdem davon ab, vorschnell einen Aufhebungsvertrag zu unterzeichnen, da dies für Sie als Arbeitnehmer nachteilige sozialrechtliche Folgen haben kann.
Haben Sie als Arbeitnehmer eine Kündigung erhalten oder möchte der Arbeitgeber, dass Sie einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen, melden Sie sich bestenfalls sofort bei einem spezialisierten Fachanwalt für Arbeitsrecht!
Achtung: Kurze Fristen im Arbeitsrecht
Zu den weiteren Besonderheiten des Arbeitsrechts gehören eine Vielzahl geltender Fristen, die unbedingt eingehalten werden sollten. Bei versäumten Fristen verschenken Betroffene häufig wertvolle Vorteile und verlieren im ungünstigsten Fall sogar gänzlich ihre Rechtsansprüche. Aus diesem Grund ist es unseren Rechtsanwälten besonders wichtig, Mandanten über alle Fristen und Termine klar zu informieren und die Einhaltung sämtlicher Fristen durch eine effektive Arbeitsweise und zuverlässige Erreichbarkeit stets zu unterstützen.
Haben Sie Fragen?
Haben Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer Fragen zum Thema Arbeitsrecht? Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf!
Durch die fachübergreifende Zusammenarbeit innerhalb unserer Rechtsanwaltskanzlei, beispielsweise mit einem Anwalt für Vertragsrecht, können wir Sie auch in besonders komplexen Fällen optimal beraten.
Krull & Neudam Rechtsanwälte
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