Familienrecht
Das Familienrecht regelt Rechtsverhältnisse von Personen, welche entweder durch Ehe, Lebenspartnerschaft, Familie oder Verwandtschaft miteinander verbunden sind. Über verwandtschaftlichen Beziehungen hinaus regelt das Familienrecht gesetzliche Vertretungsfunktionen wie die Pflegschaft, Vormundschaft und Betreuung.
Wegen seiner Häufigkeit kommt im Familienrecht allen Rechtsfragen bezüglich einer Trennung oder Scheidung besonders große Bedeutung zu. Aufgrund jahrelanger Erfahrung beraten wir Sie hierbei umfassend und kompetent bei allen Fragen zu Umgangsrecht und Ehegattenunterhalt oder Kindesunterhalt, der Vermögensaufteilung und dem Unterhalts- und Versorgungsausgleichsverfahren. Aber auch bezüglich all Ihrer anderen familienrechtlichen Anliegen, wie beispielsweise Fragen zum Vormundschafts- oder Betreuungsrecht oder der Erstellung von Eheverträgen, berät Sie die Kanzlei KRULL & NEUDAM Rechtsanwälte, Wiesbaden. Sollte die Mitwirkung eines Notars notwendig werden, steht hierfür ein seit Jahren erfolgreich mit uns kooperierender Notar zur Verfügung.
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