Mietrecht (privat und gewerblich)
Neben dem Verkehrsrecht gibt es kein Rechtsgebiet, welches mehr Menschen betrifft als das Mietrecht. Annähernd jede Person, die in Deutschland wohnt, kommt in ihrem Leben mindestens einmal mit dem Mietrecht in Kontakt, in der Regel bei der Unterzeichnung eines Mietvertrages. Im Mietvertrag sind die Rechte und Pflichten der beiden Parteien (Mieter und Vermieter) normiert. Das bedeutet allerdings bei weitem nicht, dass durch einen Mietvertrag alle mietrechtlichen Fragen beantwortet werden oder ob diese Punkte im Einzelnen gültig sind. So stellt sich trotz eines Mietvertrages beispielsweise oft die Frage, ob der Mieter einer Wohnung bei einem Auszug die Pflicht hat die Wände zu streichen, oder wie sich ein Vermieter gegen „Mietnomaden“ zur Wehr setzen kann. Auch die mietrechtliche Situation bei anderweitigen Mängeln, Renovierungen, Schönheitsreparaturen sowie anderen baulichen Veränderungen ist oftmals Gegenstand eines Streits zwischen den Mietparteien.
Damit Sie bei jeglichen Fragen zum Mietrecht zu Ihrem Recht kommen, berät Frau Rechtsanwältin Krull von KRULL & NEUDAM Rechtsanwälte, Wiesbaden, Sie zu all Ihren Rechtsfragen. Das können neben den oben genannten auch Fragen nach Zulässigkeit und Höhe einer Mietminderung oder Mieterhöhung sein, sowie Gestaltung, Abschluss, Anfechtung oder Kündigung eines Mietverhältnisses. Über die Beratung auf dem Gebiet des privaten Mietrechts hinaus erbringen wir für unsere unternehmerisch tätigen Mandanten ebenso qualifizierte Beratung auf dem Gebiet des gewerblichen Mietrechts.
Krull & Neudam Rechtsanwälte
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