Strafrecht und Wirtschaftsstrafrecht
Als Strafverteidiger verteidigen wir Sie auch als Pflichtverteidiger nicht nur an unseren Standorten in Wiesbaden und München sondern bundesweit in allen Verfahrensstufen des Ermittlungsverfahrens bzw. Strafverfahrens. Dazu zählen insbesondere die Einsichtnahme in die amtliche Ermittlungsakte und in der Folge die eingehende Prüfung des erhobenen Tatvorwurfs und der Erstellung einer Verteidigungsstrategie. Dabei decken wir alle Bereiche des Wirtschaftsstrafrechts ab, angefangen von Bestechung und Bestechlichkeit („Korruption“), Betrug, Diebstahl, Gläubigerbenachteiligung, Insolvenzverschleppung, Unterschlagung, Untreue, bis hin zur Veruntreuung von Arbeitsentgelt, der Verletzung von Urheberrechten, Urkundenfälschung und sämtliche andere Wirtschaftsstraftaten.
KRULL & NEUDAM Rechtsanwälte, Wiesbaden, übermittelt der Staatsanwaltschaft in Ihrem Auftrag Strafanzeigen und stellen Strafanträge. Weiterhin übernehmen wir im Umgekehrten Ihre Strafverteidigung bei der Erhebung von Strafanzeigen, Strafanträgen und Anklagen oder dem Erlass von Strafbefehlen, vom Strafverfahren am Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht bis zum Bundesgerichtshof, gegen Sie.
Krull & Neudam Rechtsanwälte
Kanzleistandort Wiesbaden
Mainzer Straße 75
65185 Wiesbaden
Telefon: + 49 611 8905350
Telefax: + 49 611 8906022
E-Mail: [email protected]
Kanzleistandort München
Unsöldstr. 2
80538 München
Telefon: + 49 89 2555 7162
Telefax: + 49 89 2555 7163
E-Mail: [email protected]