Anwalt für Vertragsrecht Wiesbaden
Das Vertragsrecht regelt die Grundbedingungen von Verträgen, die durch das Bürgerliche Gesetzbuch definiert und in zahlreichen weiteren Gesetzen spezifiziert sind. Es wird unter anderem geregelt, auf welche Weise ein Vertrag zustande kommt, zu welchen Bedingungen dieser gültig ist, welche Rechte und Pflichten aus dem Vertrag erwachsen und unter welchen Umständen dieser Vertrag beispielsweise gekündigt oder angefochten werden kann.
Anwaltliche Leistungen im Vertragsrecht
Das Vertragsrecht findet in zahlreichen alltäglichen Situationen Anwendung. Es beinhaltet nicht nur „herkömmliche“ Verträge in Papierform, sondern regelt auch solche, die mündlich oder im Internet geschlossen wurden. Wir beraten und betreuen sowohl Unternehmer, Vorstände und Geschäftsführer als auch Privatpersonen insbesondere in folgenden Kernbereichen:
- Vertragsrecht, Kaufverträge einschl. Immobilienkaufverträge
- Anspruch auf Kaufpreiszahlung und Übereignung der Kaufsache
- Handelsverträge, Gesellschaftsverträge
- Miet- und Pachtverträge
- Bauverträge
- Darlehensverträge, Bürgschaften
- Eheverträge
- Erbverträge
- Schadensrecht, Mängelbeseitigung, Ersatzlieferung, Minderung und Schadensersatz
- Dienstverträge
- Arbeitsverträge (befristet, unbefristet)
- Werkverträge, Werklohnanspruch, Abnahme, Mängel und Gewährleistung
- Verträge eigener Art
- Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Wir beraten Sie umfangreich bei der Gestaltung von Verträgen, deren Abschluss sowie Aufhebung und bzgl. der Geltendmachung von Ansprüchen oder der Verteidigung dagegen.
Frau Dr. Simone Neudam ist zudem Schiedsgutachterin der Rechtsanwaltskammer Frankfurt für die Bereiche Vertragsrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht sowie Steuerrecht
Gerade in Fällen des Vertragsrechts treten Überschneidungen mit anderen Rechtsgebieten, wie etwa Arbeitsrecht, Miet- und Wohnungseigentumsrecht, Baurecht und Architektenrecht, Familienrecht, Erbrecht, Handelsrecht oder Gesellschaftsrecht auf. Aufgrund unserer breiten Aufstellung durch erfahrene Anwälte bzw. Fachanwälte des jeweiligen Rechtsgebietes und unserer kanzleiinternen Vernetzung können wir unseren Mandanten eine strategisch optimale Beratung und Vertretung anbieten.
Sollte im Einzelfall die Mitwirkung eines Notars erforderlich werden, steht KRULL & NEUDAM Rechtsanwälte, hierfür ein seit mehreren Jahren erfolgreich mit uns kooperierender Notar zur Verfügung.
Vor Vertragsabschluss: Vertragsgestaltung und -prüfung
Wir beraten insbesondere kleine und mittelständische Unternehmer sowie Start-Ups bei der rechtssicheren Vertragsgestaltung. Diese Form der rechtlichen Beratung - auch Kautelarjurisprudenz genannt - bezeichnet die Formulierung von Vertragsbedingungen und dient der vorsorglichen Verhütung rechtlicher Probleme. Je besser Verträge gestaltet sind, desto geringer ist die Wahrscheinlichkeit, dass beide Parteien später in einen Rechtsstreit verfallen.
Die individuelle Rechtsberatung für Unternehmer ist aufgrund unterschiedlicher unternehmerischer Bedürfnisse gerade im Vertragsrecht von fundamentaler Bedeutung. Gerade Personen ohne juristische Kenntnisse können durch die bloße Verwendung von Musterverträgen aus dem Internet Nachteile erhalten.
Unsere Leistung beinhaltet deshalb eine genaue Aufnahme der Interessen unseres Mandanten, den Entwurf und die Ausgestaltung von Verträgen sowie AGBs in den Bereichen B2B und B2C. Ebenso gehören die Prüfung und die Überarbeitung bestehender Vertragsverhältnisse sowie deren Risikobeurteilung zu unserem Beratungsangebot.
Immobilienkaufverträge prüfen wir gerne zu einem Pauschalpreis.
Beratung und Prozessvertretung bei Streitigkeiten
Verträge gehören als feste Komponente zum Rechtsgeschäft zwischen Unternehme(r)n und Verbrauchern. Die Papierform ist dabei nicht immer gegeben - viele Verträge werden im digitalen Zeitalter ganz einfach über das Internet abgeschlossen. Häufig sind die sogenannte Online-Käufe, aber auch Verträge mit Strom- oder Gasversorger sowie Versicherungen sind keine Seltenheit mehr. Auch im B2B-Bereich werden Geschäfte inzwischen online getätigt - mit elektronischen Belegen und Verträgen via E-Mail. Dabei gelten insbesondere für Verbraucher spezielle Regelungen im Fernabsatzrecht, die Verbraucher vor nachteiligen Folgen schützen sollen.
Häufig kommt es bei der Auslegung einzelner Vertragsklauseln zu Streitigkeiten zwischen den Vertragspartnern. Gerade bei Vertragsklauseln bestimmt deren Formulierung essentiell über die Wirksamkeit des Vertrages sowie bestimmter Vertragsbedingungen.
Bei Dauerschuldverhältnissen, wie Versicherungsverträgen, Darlehensverträgen, Arbeitsverträgen oder Mietverträgen, streiten beide Parteien oft über die vorzeitige Kündigung, d.h., eine Kündigung aus wichtigem Grund vor Ablauf der vertraglich festgesetzten Kündigungsfrist (§ 314 BGB). Aber auch die Auseinandersetzung wegen Vertragsverletzung ist keine Seltenheit. In diesen Fällen der anwaltlichen Beratung stehen bei Krull & Neudam Rechtsanwälte insbesondere die Durchsetzung der vertraglichen Rechte des Mandanten auf Gewährleistung beziehungsweise Schadensersatz im Mittelpunkt.
Die Aufhebung bzw. Kündigung von Verträgen
Bei der Vertragskündigung sind häufig sehr unterschiedliche Anforderungen zu beachten. Bereits der Zugang der Kündigung beim Vertragspartner unterliegt rechtlich definierten Bedingungen. Ebenfalls müssen Formvorschriften eingehalten werden.
Sonderfall Widerrufsrecht: Speziell für Verbraucher kommt zur Kündigung eines kürzlich geschlossenen Vertrages das Widerrufsrecht in Frage. Wir prüfen in vorliegenden Fällen, ob die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Widerruf eingehalten werden.
Wir prüfen die Kündigungsklauseln von Verträgen auf ihre Wirksamkeit. Stellen diese sich als unwirksam heraus, können Kündigungen nach dem allgemeinen Zivilrecht (Vertragsrecht) erfolgen.
Häufig stellt sich diese Problematik bei Verträgen mit einem Dauerschuldverhältnis wie Miet-, Pacht, Arbeits-, Versicherungs- sowie Darlehensverträge. Dabei wird in zwei Arten von Kündigungen unterschieden:
- Ordentliche Kündigung - diese Art der Kündigung ist an eine Frist gebunden.
- Außerordentliche Kündigung - diese Art der Kündigung ist fristlos möglich, bedarf jedoch eines besonderen Kündigungsgrundes.
Für Arbeitsverträge gelten zum Schutz von Arbeitnehmern besondere Kündigungsvorschriften, welche Kündigungsfrist, Kündigungsgrund und Form der Kündigung festlegen. Eine VIelzahl von arbeitsrechtlichen Kündigungen müssen nach dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG) gerechtfertigt sein, um wirksam zu sein. Auch hier gibt es die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Erstere wird unterteilt in betriebsbedingte Kündigung, personenbedingte Kündigung und verhaltensbedingte Kündigung. Daneben gibt es die Verdachtskündigung und die Änderungskündigung.
Alternativ können Arbeitgeber und Arbeitnehmer zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses einvernehmlich einen Aufhebungsvertrag schließen. Eine Abfindungszahlung ist keine zwingende Folge einer Kündigung.
Für Mietverträge gelten ebenfalls zahlreiche Kündigungsvorschriften und Sonderkündigungsrechte sowohl für Mieter als auch für Vermieter. Bei der Gewerberaummiete gelten Sondervorschriften.
Ob und wann ein Darlehensvertrag gekündigt werden kann, hängt insbesondere von der Vertragsgestaltung ab. Gerade bei der vorzeitigen Kündigung eines Kredites, einer sog. Sonderkündigung vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit, ist der Darlehensgeber berechtigt, eine Entschädigung für die entgangenen Zinseinnahmen (Vorfälligkeitsentschädigung) zu verlangen. Wir vertreten Mandanten bei der Forderung bzw. Abwehr des Entschädigungsanspruchs.
Aufgrund einer Reform des Gesetzes über den Versicherungsvertrag (VVG) am 01. Januar 2008 gelten für die Kündigung von Versicherungsverträgen für Alt- und Neuverträge teilweise unterschiedliche Rechtslagen. Durch die Reform wurden insgesamt die Rechte der Versicherten gestärkt. Wir prüfen bestehende Verträge vor der Vertragskündigung auf auf anwendbare Regelungen, überprüfen Risiken für den Versicherten und vertreten Mandanten im Falle einer unzulässigen Vertragskündigung vor Gericht.
Haben Sie Fragen?
Sie haben rechtliche Probleme mit bestehenden Verträgen oder wünschen Beratung zur Vertragsgestaltung? Sie suchen einen Anwalt für Vertragsrecht in Wiesbaden?
Nehmen Sie Kontakt zu unserer Kanzlei auf! Wir beraten Sie gerne. Auch als ausgelagerte Rechtsabteilung gehen wir gerne langfristige Partnerschaften mit Unternehmern ein.
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