Wohnungseigentumsrecht
Dem Wohneigentum kommt in Deutschland auf Grund der aktuellen Lage auf dem Immobilienmarkt eine immer größere Rolle zu, da neben Einfamilienhäusern auch immer öfter Wohnungen Kaufobjekt sind. In diesem Fall wird der Käufer mit Begriffen wie beispielsweise Teilungserklärung oder Sonder- und Gemeinschaftseigentum konfrontiert, welche im sogenannten Wohnungseigentumsgesetz (WEG) normiert sind und das Verhältnis der Wohnungseigentümer untereinander regelt.
Zur Wahrung Ihrer Rechte und Pflichten als Wohnungseigentümer bietet Frau Rechtsanwältin Krull aus der Kanzlei KRULL & NEUDAM Rechtsanwälte, Wiesbaden, eine umfassende und kompetente Beratung zu all Ihren Fragen das Wohnungseigentum betreffend. Dabei beraten wir Sie vor wie auch nach dem Kauf von Wohnungseigentum außergerichtlich, z.B. im Falle eines Streits mit oder gegen andere Wohnungseigentümer, (Wohnungseigentums) Verwalter oder Dritte, bis hin zur Zwangsvollstreckung. Darüber hinaus übernehmen wir Ihre gerichtliche Vertretung und stehen Ihnen bei der Einholung von Sachverständigengutachten zur Seite.
Krull & Neudam Rechtsanwälte
Kanzleistandort Wiesbaden
Mainzer Straße 75
65185 Wiesbaden
Telefon: + 49 611 8905350
Telefax: + 49 611 8906022
E-Mail: [email protected]
Kanzleistandort München
Unsöldstr. 2
80538 München
Telefon: + 49 89 2555 7162
Telefax: + 49 89 2555 7163
E-Mail: [email protected]